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Warnhinweise auf Früchte und Kräutetees

Warum muss der Warnhinweis auf Kräuter-Früchte- und Rooibostees?

Der Warnhinweis "Sicheres Lebensmittel" auf den Umverpackungen von Tee ist dem einen oder anderen Verbraucher sicherlich schon aufgefallen. Auf allen Kräuter-Früchte- und Rooibostees muss der folgende Warnhinweis angebracht werden:


„ Immer mit sprudelnd kochendem Wasser aufgießen und mindestens fünf Minuten ziehen lassen. Nur so erhalten Sie ein sicheres Lebensmittel“

 

Was hat es damit auf sich, sind die Tees plötzlich schädlich?

Nein! Der Warnhinweis wurde vom WKF mit der Lebensmittelüberwachung ausgehandelt, nachdem es zu Salmonellen-Infektionen kam, die verursacht wurden durch eine nicht ausreichende Erhitzung des Wassers bzw. durch eine zu geringe Ziehzeit. Bei ausreichend hygienischen Maßnahmen ist dies aber im normalen Haushalt auszuschließen.

Durch die Kombination Temperatur des Wassers und Einwirkzeit sollen somit Mikroorganismen in Teeprodukten wirksam abgetötet werden.

Grundlage des Warnhinweises ist die „Richtlinie 2000/13 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmittel sowie die Werbung hierfür“.

Sie können also wie gewohnt Ihre Tees weiterhin bedenkenlos genießen.

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